Skip to content

Wichtige Neuerung im April

Die folgenden aktuellen Entscheide könnten relevant für Ihr Unternehmen sein. Nähere Informationen dazu finden Sie auch im April-Blitzlicht hier auf der Website.

Hohe Anforderungen bei der Rechnungsstellung

Ein Urteilsspruch des Finanzgerichts Hamburg definiert für den Vorsteuerabzug von Rechnungen erhöhte gesetzliche Anforderungen, die die Vollständigkeit von Angaben der Lieferungs- oder Leistungsbezeichnung betreffen. Erforderlich sind demnach:

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände, sodass eine genau Identifizierung möglich ist. Dafür genügen allgemeine Angaben wie zum Beispiel „Jacke“ alleine nicht, zusätzlich müssen auch Hersteller, Größe, Material, Farbe oder Schnittform benannt sein.
  • Lieferdatum selbst dann, wenn es mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.

Regelungen für häusliche Arbeitszimmer bleiben streng

Seit der Abschaffung des Aufteilungsverbots für Reiseaufwendungen in 2009 war bei vielen Selbständigen und nebenberuflich Tätigen die Hoffnung groß, dass auch die Abzugsfähigkeit teilweise beruflich genutzter Arbeitsräume der modernen Arbeitsrealität angepasst wird. Ein aktueller Entscheid des Großen Senats des Bundesfinanzhofs bewirkt vorerst leider genau das Gegenteil. So kann die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Raum ist wie ein Büro eingerichtet.
  • Das Zimmer wird zu 90 % in Bezug sowohl auf Fläche als auch Zeit für die Erzielung von Einnahmen genutzt.
  • Abzugsfähig sind bis zu 1.250 EUR jährlich, wenn für die betriebliche beziehungsweise berufliche Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht, diese Höchstgrenze entfällt, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen beziehungsweise beruflichen Betätigung ist.

Bereits jetzt wird kritisiert, dass sogenannte Arbeitsecken oder handwerkliche Tätigkeiten nicht in der Regelung berücksichtigt sind.
Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine umfassende Beratung zu einem der Themen? Kontaktieren Sie uns einfach!

Ihr
Gjorgi Bozinov
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirt (BA)