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Steuerfrei Schenken…

so wird’s gemacht

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen wissen: Gutes Personal ist durch nichts zu ersetzen! Wer heute – in Zeiten allgegenwärtigen Fachkräftemangels – leistungsstarke, zuverlässige Mitarbeitende gewinnen und in seinem Betrieb halten möchte, muss Ihnen besonders gute Konditionen bieten.
Wussten Sie, dass es neben der klassischen Bruttogehaltserhöhung noch zahlreiche weitere Möglichkeiten gibt, großzügig zu sein?

Nettolohn-Optimierung heißt das Zauberwort

Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Kurz gesagt geht es darum, Arbeitnehmenden mehr Nettogehalt bieten zu können, ohne das Bruttogehalt zu erhöhen. Auf diese Weise halten Arbeitgebende mit steuer- und sozialversicherungsfreien Gehaltsbausteinen die eigenen Lohnnebenkosten gering, während sich Arbeitnehmende gleichzeitig über mehr Nettogehalt freuen. So profitieren beide Seiten! Das hebt die Stimmung im Team und stärkt die Bindung zwischen Mitarbeitenden und Unternehmen.

Welche steuerfreien Gehaltsbausteine gibt es konkret?

Wählen Sie aus einem vielfältigen Angebot aus, was zu ihrem Unternehmen und ihren Mitarbeitenden am besten passt. Denn das kann je nach Branche und individuellen Bedürfnissen ganz unterschiedlich sein:

Arbeitnehmenden mit Kindern können beispielsweise anfallende Kinderbetreuungskosten komplett erstattet werden. Für Handwerker mag es interessant sein, den Firmentransporter auch für Fahrten zwischen Wohnung und Baustelle nutzen zu dürfen oder Berufskleidung kostenfrei gestellt zu bekommen. Arbeitsmittel wie Büroausstattung und elektronische Geräte (z.B. Tablet, PC oder Handy) dürfen kosten- und steuerfrei zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise fürs Homeoffice. Fortbildungskosten sind ebenfalls unlimitiert finanzierbar. Das beliebte Jobrad ist ein steuerfreier Gehaltsbaustein, genau wie die Übernahme der Fahrtkosten vom Wohnort zur Arbeitsstelle, oder die Bereitstellung eines Firmenwagens.

Wechselt ein Mitarbeiter jobbedingt den Wohnort, können sowohl die Umzugskosten als auch ein großzügiger Versorgungsmehraufwand für die ersten 3 Monate gewährt werden.

Für alle nett: bis zu 50 € Sachbezug dürfen monatlich spendiert werden – beispielsweise in Form von Gutscheinen. Kleine Aufmerksamkeiten zu gegebenen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum etc. sind bis zu einer Höhe von 60 € ebenfalls steuerfrei.

 

Haben Sie den Überblick?

Die oben aufgeführten und viele weitere steuerfreie Gehaltsbausteine haben wir in dieser Tabelle für Sie zusammengefasst. So können Sie sich einen Überblick verschaffen und erste Ideen sammeln. 

Noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie individuell zu Auswahl und Umsetzung sinnvoller
Gehaltsbausteine für ihr eigenes Arbeitsumfeld, sprechen Sie uns einfach an!